ZONE LABS, LLC. ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG DIESER ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG ("VERTRAG") IST EIN RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN (ENTWEDER IN IHREM EIGENEN NAMEN ODER ALS RECHTMÄßIGER VERTRETER EINER JURISTISCHEN PERSON) UND ZONE LABS, LLC. ("Zone Labs"). BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG UND DRUCKEN SIE SICH FÜR IHRE UNTERLAGEN EINE KOPIE DES VERTRAGES AUS. DIESE VEREINBARUNG HAT VORRANG VOR ÄLTEREN FASSUNGEN. DURCH ANKLICKEN DES UNTENSTEHENDEN "AKZEPTIEREN" BUTTONS UND DEM HERUNTERLADEN, DER INSTALLATION, VERVIELFÄLTIGUNG ODER SONSTIGEN NUTZUNG DER ZONE LABS SOFTWARE, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN ZU SEIN. FALLS SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SEIN SOLLTEN, KLICKEN SIE BITTE ENTWEDER AUF DEN BUTTON "ABBRECHEN" UND/ODER VERMEIDEN SIE DAS HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, VERVIELFÄLTIGEN ODER EINE SONSTIGE NUTZUNG DER SOFTWARE. 1. SOFTWARE: Der in diesem Vertrag genutzte Begriff "Software" bezieht sich auf die Zone Labs Software, die Sie zum Download ausgewählt haben. Der Begriff "Software" umfasst dabei auch sämtliche Upgrade, modifizierte oder Update- Versionen dieser Software, die Ihnen durch Zone Labs zugänglich gemacht werden. Durch das Herunterladen der Software nehmen Sie dieselbe an. 2. LIZENZ: Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages gewährt Ihnen Zone Labs eine dauerhafte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz um: (i) die Software zu installieren, (ii) die Software zu internen Zwecken zu gebrauchen, und (iii) Sicherungskopien der Software für Back-Up oder Archivierungszwecke herzustellen. Unbeschadet des Vorstehenden erkennen Sie an und stimmen Sie zu, daß abhängig von der Software- Version (Demoversion oder Vollversion), die zum Download ausgewählt haben, bestimmte Einschränkungen in Bezug auf Ihre Nutzung der Software bestehen und einige Funktionen der Software ("Sonderfunktionen") Ihnen nicht oder nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, wie nachfolgend beschrieben: 2.1 KOSTENFREIE VERSIONEN: Sie dürfen eine kostenfreie Nichtdemoversion der Software nur dann herunterladen und nutzen, wenn Sie (i) eine Privatperson (und dann nur für Ihren privaten Gebrauch), oder (ii) eine gemeinnützige Organisiation gemäß Teil 26, § 501(c)(3) des United States Code (mit Ausnahme von Regierungs- und Bildungseinrichtungen) sind. Wenn Sie sich für das Herunterladen einer kostenfreien Nichtdemoversion der Software entscheiden, können Sie die Sonderfunktionen der Software nicht nutzen, solange Sie (sofern Ihnen diese Option angeboten wird) nicht ein Upgrade auf eine Vollversion der Software gegen Zahlung des eventuell anfallenden Entgelts erwerben. 2.2 DEMO-VERSIONEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer kostenlosen Demo-Version der Software entscheiden, können Sie die Sonderfunktionen der Software nur für eine begrenzte Zeit nutzen ("Testphase"). Am Ende der Testphase werden die Sonderfunktionen der Software automatisch deaktiviert, sofern Sie nicht die entsprechende einmalige Lizenzgebühr für die Software entrichten und einen Lizenzschlüssel (im Sinne des Abschnitts 6, "Lizenzschlüssel") installieren. Wenn Sie die entsprechende Lizenzgebühr entrichten, können Sie die Sonderfunktionen der Software nach den Bedingungen dieses Vertrages unbefristet nutzen. Dies gilt für diejenige Anzahl von Rechnern, für die Sie die Lizenzgebühr entrichtet haben. 2.3 VOLLVERSIONEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer Vollversion der Software entscheiden und die entsprechende Lizenzgebühr entrichten, können Sie die Sonderfunktionen der Software nach den Bedingungen dieses Vertrages unbefristet nutzen. Dies gilt für diejenige Anzahl von Rechnern, für die Sie die Lizenzgebühr entrichtet haben. 3. VERTRAGSLEISTUNGEN: Wenn Sie sich für das Herunterladen einer Vollversion einer Software entscheiden (oder für das Upgrade auf eine Vollversion der Software, wenn Sie zuvor eine kostenfreie oder eine Demoversion der Software heruntergeladen hatten), können Sie Vertragsleistungen nach Maßgabe dieses Vertragsabschnitts erhalten. Der Begriff "Vertragsleistungen" umfasst neben einer technischen Betreuung auch weitere Leistungen, die Ihnen Zone Labs nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellen kann. 3.1 TECHNISCHE SUPPORT- LEISTUNGEN: Unter der Voraussetzung, daß die jeweilige Lizenzgebühr entrichtet wurde, bietet Ihnen Zone Labs ab dem Zeitpunkt der Zahlung derselben für eine begrenzte Zeit einen kostenlosen technischen Support an. Soweit verfügbar können Sie gegen Zahlung eines Entgelts gemäß den dann gültigen Preisen für die jeweilige Vertragsleistung darüber hinaus den technischen Support für eine bestimmte Zeitspanne in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist die Installation des jeweiligen Lizenzschlüssels. Jeder technische Support wird erbracht auf der Grundlage der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen für technischen Support von Zone Lab. Dies schließt auch Softwareupdates ein, die Zone Labs nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen kann. Sofern Sie zum Erhalt solcher Softwareupdates berechtigt sind, wird Zone Labs Sie darüber benachrichtigen, wann diese zum Herunterladen bereit stehen. Sämtliche Update-Versionen der Software unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages, sofern mit der jeweiligen Update-Version keine anders lautenden Lizenzbestimmmungen bereit gestellt werden. 3.2 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN: Während der Zeit, in der Sie zur Inanspruchnahme von technischen Support-Leistungen berechtigt sind, kann Zone Labs Ihnen nach eigenem Ermessen bestimmte zusätzliche internetbasierte Sicherheitsleistungen anbieten. Solche Zusatzleistungen werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Geschäftsbedingungen über den Gebrauch der Zusatzleistungen von Zone Labs erbracht. Zone Labs behält sich vor, das Angebot solcher Zusatzleistungen nicht weiter zu führen, und/oder neue oder andere zusätzliche Leistungen anzubieten, ohne dass hieraus ein Erstattungsanspruch oder ein Recht zur Aufrechnung resultiert. 4. EINSCHRÄNKUNGEN: Sie erkennen an, daß sich diese Lizenz nur auf eine Nutzung solcher Eigenschaften und Funktionalitäten der Software erstreckt, die in der Online-Dokumentation ("Dokumentation") beschrieben sind, die zu der von Ihnen heruntergeladenen Version der Software gehört. Sie verpflichten sich, die Software weder zu modifizieren noch diese zu rekonfigurieren, um so Eigenschaften und Funktionalitäten der Software zu aktivieren, die nicht in der Dokumentation beschrieben sind oder in anderen Zone Labs Produkten enthalten sind, ohne Zone Labs zuvor zu informieren und ohne zuvor die jeweilige Upgrade- Lizenzgebühr zu entrichten. Es ist Ihnen ferner untersagt: (i) die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise die verschiedenen Herstellungsstufen der Software zurück zu erschließen oder dieselbe nachzuprogrammieren, (ii) die Software weder als Teil noch als Ganzes zu modifizieren, zu bearbeiten, oder Derivate von ihr zu erstellen, (iii) Vervielfältigungsstücke der Software zu vertreiben, (iv) irgendwelche Kennzeichnungen oder Markierungen von der Software zu entfernen, die eigentumsrechtliche Informationen oder Urheberrechtsvermerke beinhalten oder (v) die Software weiterzuverkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu übertragen, unterzulizenzieren oder auf sonstige Weise Rechte an der Software auf Dritte zu übertragen. Jede Verletzung dieser Bestimmungen führt zu einem sofortigen Erlöschen der Lizenzrechte an der Software. 5. SOFTWARE DRITTER: Bestimmte Software Dritter, die in dieser Software enthalten ist, unterliegt zusätzlichen Bestimmungen, die Zone Labs von ihren Lizenzgebern auferlegt worden sind. Die Bestimmungen sind auf den sog. "About"- Seiten der Software enthalten und gelten mit dieser Bezugnahme als integraler Bestandteil dieses Vertrages. Sie verpflichten sich, sämtliche anwendbaren Bestimmungen einzuhalten. 6. LIZENZSCHLÜSSEL: Ihnen ist bekannt, daß die Software einen Lizenzschlüssel enthält. Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Demo- oder Vollversion Software herunterzuladen und unter der Voraussetzung, dass Sie die entsprechende Lizenzgebühr für die Software entrichten, wird Zone Labs Ihnen einen Lizenzschlüssel zur Installation mit der Software zur Verfügung stellen. Dieser Lizenzschlüssel erlaubt es dem Ihnen, während einer begrenzten Zeit im Sinne des Abschnitts 3 (Vertragsleistungen) (i) die Software zu nutzen (einschließlich der Sonderfunktionen) (ii) bestimmte Vertragsleistungen zu erhalten. Für den Fall einer Vertragsverlängerung im Sinne des Abschnitts 3 (Vertragsleistungen), und bei jeder weiteren Vertragsverlängerung wird Zone Labs Sie mit einer entsprechenden Anzahl neuer Lizenzschlüssel zur Installation mit der Software ausstatten, damit Sie die Vertragsleistungen für die entsprechende Vertragslaufzeit erhalten. Sie verpflichten sich, keine Lizenzschlüssel oder ähnlich funktionierende Computer-Codes von einer anderen Quelle als von Zone Labs selbst oder einem autorisierten Zone Labs Vertriebspartner zu erwerben. Sie versichern, keine Software zur Herstellung von Lizenschlüsseln oder ähnlich funktionierenden Computer-Codes für die Software zu verwenden. 7. EIGENTUMSRECHTE: Sie erkennen an, daß Ihnen das geistige Eigentum an der Software, den Vertragsleistungen (wie hierin definiert) oder Lizenzschlüsseln nicht übertragen wird. Die alleinige Inhaberschaft am Eigentum, geistigen Eigentum und sonstigen Rechten an Software, Vertragsleistungen und Lizenzschlüsseln verbleibt bei Zone Labs und/oder den Lizenzgebern von Zone Labs. Software, Vertragsleistungen und Lizenzschlüssel sind geschützt nach Maßgabe des Rechts der Vereinigten Staaten von Amerika zum Schutz des geistigen Eigentums, sowie nach dem Recht weiterer Staaten sowie gemäß internationaler Übereinkommen. 8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: 8.1 ALLGEMEINES: Die Software und die weiteren Vertragsleistungen werden ihnen gegen ein geringfügiges Entgelt angeboten. Zone Labs gewährleistet daher nicht, dass die Nutzung der Software oder der Vertragsleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei möglich sein wird. Zudem gewährleistet Zone Labs nicht, dass sämtliche Informationen, die mit der Software oder mit der Hilfe der weiteren Vertragsleistungen erschlossen werden, vollständig und korrekt sein werden. Sie erkennen an, dass eine akkurate Nutzung der Software und der mit ihr angebotenen weiteren Vertragsleistungen durch viele unbestimmte Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Zone Labs liegen, wie etwa technische Fehler oder die Verhaltensweisen Dritter. Bestimmte Funktionen der Software sind möglicherweise nicht aufwärtskompatibel mit künftigen Versionen der Software, und der Gebrauch bestimmter Funktionen mit künftigen Versionen der Software kann den Erwerb der entsprechenden künftigen Version der Software erfordern. 8.2 "WIE BESEHEN": SIE BESTÄTIGEN, DASS ZONE LABS IHNEN GEGENÜBER KEINERLEI ZUSICHERUNG, WEDER MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER ART, GEGEBEN HAT, DIE DIE SOFTWARE ODER ANDERE VERTRAGSLEISTUNGEN ANBELANGT. SÄMTLICHE LEISTUNGEN WERDEN "WIE BESEHEN" UNTER DEM AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ERBRACHT. SIE TRAGEN DAS ALLEINIGE RISIKO DER VERWENDUNG UND QUALITÄT DER SOFTWARE UND ANDERER VERTRAGSLEISTUNGEN. SIE (UND NICHT ZONE LABS, DER HÄNDLER ODER DISTRIBUTOREN) TRAGEN SÄMTLICHE KOSTEN FÜR ETWAIGE REPARATUREN,. 8.3 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: ZONE LABS SCHLIESST JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS UND ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH, NOCH KONKLUDENT. INSBESONDERE ÜBERNIMMT ZONE LABS KEINE HAFTUNG DAFÜR, DASS (i) RECHTE DRITTER NICHT VERLETZT WERDEN, ODER DASS EINE ALLGEMEINE ODER BESONDERE GEBRAUCHSFÄHIGKEIT GEGEBEN IST, (ii) DIE SOFTWARE ODER ANDERE VERTRAGSLEISTUNGEN JEGLICHE STÖRFÄLLE (ODER DEREN FOLGEN) VERHINDERN, WELCHE DIE SOFTWARE ODER SONSTIGEN VERTRAGSLEISTUNGEN AUFZUDECKEN UND/ODER ZU VERMEIDEN BESTIMMT SIND, ODER (iii) SÄMTLICHE INFORMATIONEN, DIE MIT DER SOFTWARE ODER MIT HILFE ANDERER VERTRAGSLEISTUNGEN ERSCHLOSSEN WERDEN, VOLLSTÄNDIG UND KORREKT SIND. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS BETRIFFT IHRE GESETZLICHEN ANSPRÜCHE, NEBEN DENEN WEITERE RECHTE GEMÄSS DEM ÖRTLICH ANWENDBAREN RECHT BESTEHEN KÖNNEN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN AUSSCHLUSS VON KONKLUDENT ABGEGEBENEN GARANTIEN ODER DIE VERKÜRZUNG GESETZLICH VORGESCHRIEBENER GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN. IN DIESEN FÄLLEN IST DER VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS NICHT ANWENDBAR. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: ZONE LABS ODER IHRE LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENER GEWINN ODER VERLUST VON EINKOMMEN, NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER ANDEREN VERTRAGSLEISTUNGEN, ODER SONSTIGE WIRTSCHAFTLICHE VERLUSTE), WELCHE AUFGRUND ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER ZUSÄTZLICHEN VERTRAGSLEISTUNGEN ENTSTEHEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG ERSTRECKT SICH AUF ANSPRÜCHE JEGLICHER ART, SEI ES AUS VERTRAG, AUS DELIKT (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), UND ZWAR SELBST FÜR DEN FALL, DASS ZONE LAW ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SCHADENSEINTRITTS INFORMIERT WAR. SOWEIT ZWINGENDES RECHT NICHT ENTGEGENSTEHT, IST JEGLICHE HAFTUNG VON ZONE LABS FÜR ANSPRÜCHE JEDER ART (WEGEN VERSTOßES GEGEN VERTRAGSPFLICHTEN, MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG ODER DELIKT) BESCHRÄNKT AUF DIE HÖHE DER FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE WEITEREN VERTRAGSLEISTUNGEN ZU ZAHLENDEN ENTGELTE. SOFERN IHNEN DIE SOFTWARE KOSTENFREI ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE, HAFTET ZONE LABS IHNEN FÜR KEINERLEI SCHÄDEN. SIE BESTÄTIGEN, DASS ALLEIN SIE SELBST FÜR EINEN ANGEMESSENEN SCHUTZ IHRER DATEN UND IHRER GERÄTE VERANTWORTLICH SIND, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DEN ZUSÄTZLICHEN VERTRAGSLEISTUNGEN GENUTZT WERDEN. WEITERHIN ERKLÄREN SIE, DASS SIE ZONE LABS FÜR SÄMTLICHE SCHÄDEN NICHT HAFTBAR MACHEN WERDEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT (i) DEM HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER ZUSÄTZLICHEN VERTRAGSLEISTUNGEN AUFTRETEN, ODER (ii) EINER FEHLFUNKTION BEI DER ANWENDUNG DER SOFTWARE ODER DER ZUSÄTZLICHEN VERTRAGSLEISTUNGEN ENTSTEHEN. SIE BESTÄTIGEN FERNER, DASS MIT ABLAUF DER VERTRAGSLAUFZEIT EINE WEITERE NUTZUNG DER SOFTWARE UND DER ZUSÄTZLICHEN VERTRAGSLEISTUNGEN NUR GEGEN ERWERB EINER VERLÄNGERUNG DER NUTZUNGSLIZENZ ZULÄSSIG IST. SIE VERSICHERN, DASS SIE ZONE LABS NICHT FÜR SCHÄDEN HAFTBAR MACHEN WERDEN, DIE MIT DEM ENDE DER VERTRAGSLAUFZEIT UND DER DARAUF BEGRÜNDETEN UNMÖGLICHKEIT DER SOFTWARENUTZUNG ZUSAMMENHÄNGEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT FÜR PERONENSCHÄDEN, SOWEIT DIES RECHTLICH ZULÄSSIG IST. DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN SIND UMFASSEND, SIE ERSCHÖPFEN SICH NICHT IN DEN NUR EXEMPLARISCH UND KEINESWEGS ABSCHLIESSEND AUFGEZÄHLTEN BEISPIELEN. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESES ABSCHNITTS GELTEN FERNER UNABHÄNGIG VON ANDEREN TEILEN DIESES VERTRAGES, INSBESONDERE HÄNGT IHRE GÜLTIGKEIT NICHT VON DER WIRKSAMKEIT ANDERER IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN AB. DIE ENTGELTREGELUNGEN UND SONSTIGEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES REFLEKTIEREN DIE VERTEILUNG DER HAFTUNGSRISIKEN ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN. DIESER ABSCHNITT IST EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER EINIGUNG ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTEIEN. EINIGE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG FÜR ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN, WESHALB DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE ODER BESCHRÄNKUNGEN IM EINZELFALL UNANWENDBAR SEIN KÖNNEN. 10. VERTRAGSBEENDIGUNG: Dieser Vertrag gilt automatisch als beendet, wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrages nicht einhalten. Hierfür ist eine Kündigungserklärung durch Zone Labs nicht erforderlich. Sie können den Vertrag ihrerseits jederzeit durch ein schriftliches Kündigungsschreiben an Zone Labs beenden. Bei Vertragsbeendigung haben Sie in jedem Fall sämtliche Exemplare der Software (Original und Vervielfältigungsstücke) zu deinstallieren und zu vernichten. 11. VERSCHIEDENES: 11.1 SALVATORISCHE KLAUSEL: Für den Fall, dass einzelne Teile dieses Vertrages ungültig sein sollten, vereinbaren die Parteien hiermit, dass diese Unwirksamkeit keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages haben soll. 11.2 VERZICHT: Keine der Vertragsparteien kann so behandelt werden, als hätte sie auf eine der Regelungen dieses Vertrages verzichtet, weshalb ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Vertrages nicht dadurch gerechtfertigt werden kann, daß die andere Partei einen solchen Verzicht geltend macht. Dies gilt nicht, soweit ein solcher Verzicht von der Partei schriftlich bestätigt wurde, gegenüber der ein Verzicht eingewandt wird. Ein solcher Verzicht oder eine Nichtbeanstandung eines Vertragsverstoßes, sowohl ausdrücklicher wie stillschweigender Art, darf nicht als Einverständnis oder Verzicht in Bezug auf andere oder spätere Vertragsverstöße ausgelegt werden. 11.3 FORTBESTAND: Die in diesem Vertrag zugrunde gelegten Begrifflichkeiten sowie die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, und 11 bleiben auch über die Vertragsbeendigung hinaus gültig. 11.4 EINHALTUNG VON EXPORTBESTIMMUNGEN: Sie erkennen an, dass Software den Export-Kontrollgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") unterliegt, und verpflichten sich, sich an diese Gesetze und Bestimmungen zu halten. Nach dem Recht der USA darf die Software nicht heruntergeladen oder auf andere Weise in Länder oder an Endverbraucher oder zu solchen Zwecken exportiert, re-exportiert oder transferiert werden, in denen bzw. für die bestimmte Handelsbeschränkungen gelten. Gegenwärtig haben die USA solche Handelsbeschränkungen erlassen gegenüber Kuba, dem Iran, dem Irak, Libyen, Nordkorea, dem Sudan und Syrien. Die Liste der gesperrten Endverbraucher finden sich auf der Liste der abgelehnten Personen ("Denied Persons List"), der Liste der juristischen Personen ("Entity List") und der Liste der unverifizierten Personen ("List of Unverified Persons") des Handelsministeriums der USA, sowie auf der Liste der speziell bezeichneten Staatsangehörigen und gesperrten Personen ("List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons") des Finanzministeriums der USA. Darüber hinaus darf die Software nicht heruntergeladen oder auf andere Weise an Endverbraucher, die an Aktivitäten betreffend Massenvernichtungswaffen beteiligt sind, exportiert, re-exportiert oder übertragen werden. Solche Aktivitäten umfassen insbesondere solche, die sich auf (1) die Konstruktion, die Entwicklung, die Produktion oder die Nutzung von Nuklearmaterial, Nuklearanlagen oder Nuklearwaffen beziehen, (2) sich auf die Konstruktion, die Entwicklung, die Produktion oder die Nutzung von Raketen oder die Unterstützung von Raketenprojekten beziehen und (3) sich auf die Konstruktion, die Entwicklung, die Produktion oder die Nutzung von chemischen oder biologischen Waffen beziehen. Mit dem Herunterladen oder der Nutzung der Software, erklären Sie sich mit dem Vorstehenden einverstanden. Sie versichern, dass Sie nicht (i) ansässig in, wohnhaft in oder Staatsangehöriger eines gesperrten Landes, (ii) auf einer der U.S.-amerikanischen Listen der gesperrten Endnutzer aufgeführt, (iii) an Aktivitäten betreffend Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Sie erkennen an, dass sich die Voraussetzungen und Beschränkungen des auf Sie anwendbaren U.S.- amerikanischen Rechts von Zeit zu Zeit ändern können, und dass es notwendig ist, sich über die US-amerikanischen Exportgesetze und Regelungen über ausländische Vermögenswerte zu vergewissern, um die auf die Software anwendbaren Regeln konkret zu bestimmen. 11.5 RECHTE DER REGIERUNG DER USA: Die diesem Vertrag unterliegende Software ist eine gewerbliche Computersoftware gemäß 48 C.F.R. 252.227-7014(a)(1). Sofern diese von oder im Namen einer Zivilbehörde erworben wird, erwirbt die U.S.-Regierung diese gewerbliche Computersoftware und/oder die Vertragsleistungen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, wie beschrieben in 48 C.F.R. 12-212 (Computer-Software) und 12.211 (Technische Daten) der Federal Acquisition Regulations ("FAR") und deren Nachfolgern. Sofern diese gewerbliche Computer-Software und/oder die Vertragsleistungen von oder im Namen einer Behörde des U.S.-Verteidigungsministeriums ("DOD") erworben werden, erwirbt die U.S.-Regierung diese nach den Bestimmungen dieses Vertrages gemäß 48 C.F.R. 227.7202-3 der Anlage des DOD zu den FAR ("DFAR") und deren Nachfolgern. 11.6 RECHTSWAHL: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien, soweit es sich um eine Vertragsbeziehung mit Einwohnern Kaliforniens handelt oder diese vollständig innerhalb von Kalifornien vollzogen wird. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausdrücklich ausgeschlossen. 11.7 VOLLSTÄNDIGER VERTRAG: Dieser Vertrag mit seinen Anlagen stellt im Hinblick auf den Vertragsgegenstand die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Dieser Vertrag und die Bestimmungen dieses Vertages lösen jegliche vorherigen Vereinbarungen ab, er überlagert jede andere Erklärung schriftlicher oder mündlicher Art in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Übereinkunft der rechtmäßigen Vertreter der Vertragsparteien. 11.8 VORBEHALT: Sämtliche Rechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag eingeräumt werden, sind Zone Labs vorbehalten. ©1998-2004 Zone Labs, LLC. behält sich sämtliche Rechte vor. Alle Marken von Zone Labs, die im Zusammenhang mit der Software genutzt werden (insbesondere TRUEVECTOR, ZONEALARM, ZONE LABS und das ZONE LABS Logo) sind eingetragene und registrierte Schutzmarken von Zone Labs, LLC., eine Check Point Software Technologies, Inc. Company, in den Vereinigten Staaten sowie in anderen Ländern. Die Software ist geschützt als US-amerikanisches Patent-Nr.: 5,987,611.